Psyregister
Psychologen sind wissenschaftlich ausgebildete Experten auf dem Gebiet der psychologischen Funktionsweise und des menschlichen Verhaltens. Sie erwerben ihre Qualifikation durch ein fünfjähriges Hochschulstudium der Psychologie mit mindestens 300 ECTS.
Psychologen arbeiten in sehr unterschiedlichen Berufsfeldern, z. B. in der klinischen Psychologie, im Schul- und Bildungswesen, in der Arbeitswelt, im sozialen Bereich oder als Sachverständige vor Gericht.
Psychologen bieten Ihnen professionelle Hilfe in vielen verschiedenen Arbeitsbereichen, damit Sie Ihre Probleme effizient bewältigen können!
Der Beruf des Psychologen ist noch nicht gesetzlich geregelt.
Klinische Psychologen sind speziell auf dem Gebiet der psychischen Störungen ausgebildet. Viele von ihnen sind auch als Psychotherapeuten akkreditiert.
Psychotherapeuten sind Psychologen oder Ärzte (meist Psychiater) mit einer staatlich anerkannten Zusatzausbildung in Psychotherapie.
Psychotherapie ist eine gezielte, professionelle, langfristige Behandlung psychischer Störungen und Erkrankungen mit einem psychotherapeutischen Verfahren. Klären Sie mit Ihrem Psychotherapeuten, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist.
Die Ausübung der Psychotherapie ist gesetzlich geregelt.
Bei klinischen Psychologen
Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern und zu anderen Gesundheitsberufen in Luxemburg werden Konsultationen bei selbständigen klinischen Psychologen in Luxemburg nicht von der CNS (Krankenkasse) erstattet.
In einigen öffentlichen und staatlich anerkannten Zentren und Krankenhäusern sind die Dienstleistungen kostenlos oder unterliegen einer reduzierten Zuzahlung.
Kinder und Jugendliche können kostenlos vom ONE (Office national de l'enfance) betreut werden.
Verschiedene Zusatzkrankenversicherungen ermöglichen eine teilweise Kostenerstattung. Bitte erkundigen Sie sich bei diesen.
Beim Psychotherapeuten
Psychotherapie wird in Luxemburg von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Weitere Informationen finden Sie hier
In einigen öffentlichen und staatlich anerkannten Einrichtungen sowie in Krankenhäusern sind die Leistungen kostenlos oder unterliegen einer reduzierten Zuzahlung.
Kinder und Jugendliche können kostenlos vom ONE (Office national de l'enfance) betreut werden.
Verschiedene Krankenzusatzversicherungen ermöglichen eine teilweise Kostenrückerstattung. Bitte erkundigen Sie sich bei ihnen.
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